Geförderte Beschäftigung §16e und §16i SGBII

Voraussetzungen
- Bezug von ALG II,
-
bei der/dem InteressentIn liegen aktuell mindestens zwei
schwerwiegende Vermittlungshemmnisse vor -
Im Anschluss an eine Arbeitsgelegenheit ist eine Weiterbeschäftigung im Rahmen eines Beschäftigungszuschusses nach § 16e oder § 16i SGB II möglich.
Hierbei handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Teilnahme an dieser Maßnahme muss beim Jobcenter im Einzelfall beantragt werden.
Kontakt:
Di., Mi. und Fr. von 8:00 bis 16:00 Uhr
Kastellstraße 7
73734 Esslingen-Berkheim
Tel.: 0711 / 30025140
Fax: 0711 / 30025148